TSE (KassenSichV)

Sind Ihre POS-Systeme schon KassenSichV-konform? Händler, Gastronomen und alle anderen Betreiber elektronischer Kassensysteme müssen eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden. Dies fordert neben der Belegausgabepflicht die deutsche Gesetzgebung.
 
Die KassenSichV gilt für elektronische oder computergestützte Kassensysteme sowie Registrierkassen.

Pflicht zur Verwendung einer technischen Sicherheitseinrichtung
Ein Bestandteil der KassenSichV ist die Verpflichtung zum Einbau einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Von der TSE erfasst werden insbesondere die Start- und Endzeitpunkte der Bestellung und die fortlaufenden Nummern der Bestellungen. Außerdem fügt die technische Sicherheitseinrichtung das Datum, ihre Signatur und einen Public Key auf dem Kassenbon ein
 
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